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Jugendschutz-Quiz

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Quiz-Zusammenfassung

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Fragen:

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Informationen

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  1. 1
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  8. 8
  1. Beantwortet
  2. Vorgemerkt
  1. Frage 1 von 8
    1. Frage

    Ab welchem Alter darf Bier an Jugendliche ausgeschenkt werden?

    Korrekt

    Bier, Sekt und Wein darf an Jugendliche ab 16 Jahren ausgeschenkt werden, wobei die Kellner nach eurem Ausweis fragen dürfen, um sich zu vergewissern.

    Inkorrekt

    Falsch! Bier, Sekt und Wein darf an Jugendliche ab 16 Jahren ausgeschenkt werden.

  2. Frage 2 von 8
    2. Frage

    Wer entscheidet ab 16, ob und wie lange du abends ausgehen darfst?

    Korrekt

    Vom Jugendschutzgesetz her darfst du ab 16 abends unbegrenzt ausbleiben. Dein Eltern können jedoch andere Regeln festsetzen.

    Inkorrekt

    Vom Jugendschutzgesetz her darfst du ab 16 abends unbegrenzt ausbleiben. Dein Eltern können jedoch andere Regeln festsetzen.

  3. Frage 3 von 8
    3. Frage

    Welche Orte dürfen von Jugendlichen unter 18 nicht besucht werden? (mehrere Antworten möglich)

    Korrekt

    Orte, an denen Glücksspiel angeboten wird oder um Geld gewettet wird, dürfen Jugendliche nicht besuchen.

    Inkorrekt

    Orte, an denen Glücksspiel angeboten wird oder um Geld gewettet wird, dürfen Jugendliche nicht besuchen.

  4. Frage 4 von 8
    4. Frage

    Ab welchem Alter kann man ohne Zustimmung der Eltern heiraten?

    Korrekt

    Mit Zustimmung der Eltern darf man ab 16 heiraten, ohne erst ab 18.

    Inkorrekt

    Mit Zustimmung der Eltern darf man ab 16 heiraten, ohne erst ab 18.

  5. Frage 5 von 8
    5. Frage

    Was muss ein 15-Jähriger unter der Woche spätestens zu Hause sein?

    Korrekt

    Unter der Woche gilt in Salzburg 22:00 als Deadline, am Wochenende ist es 23:00.

    Inkorrekt

    Unter der Woche gilt in Salzburg 22:00 als Deadline, am Wochenende ist es 23:00.

  6. Frage 6 von 8
    6. Frage

    Wie viele Stunden dürfen Jugendliche unter 15 vor dem Ende der Schulpflicht täglich arbeiten?

    Korrekt

    Während der Schulzeit sind es nur zwei Stunden, in den Ferienzeiten dürfen allerdings bis zu 35 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

    Inkorrekt

    Während der Schulzeit sind es nur zwei Stunden, in den Ferienzeiten dürfen allerdings bis zu 35 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

  7. Frage 7 von 8
    7. Frage

    Ab welchem Alter gilt ein Jugendlicher vor dem Gesetz als straffähig?

    Korrekt

    Ab 14 gilt ein Jugendlicher als strafmündig.

    Inkorrekt

    Ab 14 gilt ein Jugendlicher als strafmündig.

  8. Frage 8 von 8
    8. Frage

    Welche Strafen sieht das Gesetz für Jugendliche vor? (mehrere Antworten möglich)

    Korrekt

    Gelstrafen und Freiheitsstrafen sind vom Gesetz vorgesehen. Auch gemeinnützige Arbeit kann als Strafe verhängt werden. Prügelstrafen sind verboten.

    Inkorrekt

    Gelstrafen und Freiheitsstrafen sind vom Gesetz vorgesehen. Auch gemeinnützige Arbeit kann als Strafe verhängt werden. Prügelstrafen sind verboten.

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